Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge
zwischen der Meurermedia Werbeagentur (nachfolgend Agentur
genannt) und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch
dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den
hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen
enthalten.
1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn
die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier
aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des
Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem
Auftraggeber zwecks Ausführung oder Abweichung des
Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niederzulegen.
2. Urheberrecht und
Nutzungsrecht
2.1. Jeder der
Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der
auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den
Werkleistungen gerichtet ist.
2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch
dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im
Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der
Agentur insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus
§§ 97 ff. UrhG zu.
2.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne
ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original
noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung
– auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß
gegen diese Bestimmung berechtigt die Agentur, eine
Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung
zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die
nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD
übliche Vergütung als vereinbart.
2.4. Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den
jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das
einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der
Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach
vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5. Die Agentur hat das Recht, auf den
Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die
Agentur zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren
Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten
bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGB
(neueste Fassung) üblichen Vergütung.
2.6. Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers
oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe
der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3.
Vergütung
3.1. Entwürfe
und Reinzeichnungen sowohl in konzeptioneller als auch
visueller Form bilden zusammen mit der Einräumung von
Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung
erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für
Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen
Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind
Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
zu zahlen sind.
3.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur
Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die
Vergütung für die Nutzung.
3.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als
ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Agentur
berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in
Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren
Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu
verlangen.
3.4. Die Beratung in jeglicher Form, die Entwicklung von
Konzepten, die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche
sonstigen Tätigkeiten, die die Agentur für den Auftraggeber
erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist.
4. Fälligkeit der
Vergütung
4.1. Soweit sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die
Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne
Abzug innerhalb 10 Tagen zahlbar.
4.2. Die Abnahme darf nicht aus
gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im
Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
4.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen,
so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme
des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere
Zeit oder erfordert er von der Agentur hohe finanzielle
Vorleistungen, so sind angemessene vorher vereinbarte
Abschlagszahlungen zu leisten.
4.4. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Verzugszinsen
gemäß BGB §288 in Höhe von 8% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die
Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt
davon unberührt.
5. Sonderleistungen,
Neben- und Reisekosten
5.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von
Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung
werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag
für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
5.2. Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung
notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, der Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im
Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden,
verpflichtet sich der Auftraggeber, der Agentur im
Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten
freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für
spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen,
Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck
etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang
mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber
abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu
erstatten.
6.
Eigentumsvorbehalt
6.1. An
Konzeptionen, Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur
Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte
übertragen.
6.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist
unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat
der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur
Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt
unberührt.
6.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt
auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.4. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder
Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den
Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die
Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu
vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem
Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen
diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur geändert
werden.
7.
Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1. Vor
Ausführung der Vervielfältigung sind der Agentur
Korrekturmuster vorzulegen.
7.2. Die Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt
nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der
Produktionsüberwachung ist die Agentur berechtigt, nach
eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen
und entsprechende Anweisungen zu geben. Die Agentur haftet
für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit.
7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der
Auftraggeber der Agentur mindestens 5 einwandfreie
ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Agentur ist
berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu
verwenden.
8. Haftung und
Gewährleistung
8.1. Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit
größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr
überlassene Vorlagen, Unterlagen Muster etc. sorgfältig zu
behandeln.
8.2. Die Agentur verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen
sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus
haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
8.3. Sofern die Agentur notwendige Fremdleistungen in
Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine
Erfüllungsgehilfen der Agentur. Es wird keinerlei Haftung
für Serverausfälle oder jedwede technischen Probleme
übernommen. Die Agentur haftet nur für eigenes Verschulden
und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.4. Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder
Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die
Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe,
Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede
Haftung der Agentur.
8.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche
Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet
die Agentur nicht.
8.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von
14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der
Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als
mangelfrei angenommen.
9.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1. Im Rahmen
des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind
ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach
der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu
tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für
bereits begonnene Arbeiten.
9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus
Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die
Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch
Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon
unberührt.
9.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung
aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist.
Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung
berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von
allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.
Providerdienstleistungen
10.1. Soweit
nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf die Agentur die
ihr obliegenden Leistungen auch von fachkundigen
Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
Providerdienstleistungen können durch die Agentur auch über
Dritte erbracht werden.
10.2. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die
Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm
eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn
von der Agentur erstellten Webseiten weder gegen deutsches
noch gegen anderes Recht verstoßen. Die Agentur behält sich
vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von
einer Speicherung auf dem Server auszunehmen. Den Anbieter
wird sie von einer etwaigen vorgenommenen Löschung der
Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn die
Agentur von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf
ihren Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie
angeblich fremde Rechte verletzen. Die Agentur ist
berechtigt, Webseiten, die Rechte Dritter verletzen
könnten, von der Festplatte zu löschen oder in anderer
geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen.
Den Kunden wird die Agentur unverzüglich von einer solchen
Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den
Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten
Dritter nicht zu befürchten ist, wird die Agentur die
betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von
Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten
einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde die
Agentur hiermit frei.
10.3. Soweit Gegenstand der Leistungen der Agentur auch die
Beschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird
sie gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen
Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler
tätig. Dies kann auch über Dritte geschehen. Durch Verträge
mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde
berechtigt und verpflichtet. Die Agentur hat auf die
Domainvergabe keinen Einfluss. Sie übernimmt deshalb keine
Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und
delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder
einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt
auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen
Subdomains. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert
werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich
fremde Rechte verletzt, wird er die Agentur hiervon
unverzüglich unterrichten. Die Agentur ist in einem solchen
Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain
zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für
etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe
(mindestens 7.500 EUR) stellt. Von Ersatzansprüchen
Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer
Internetdomain beruhen, stellt der Kunde die Agentur
hiermit frei.
10.4. Die Agentur weist den Kunden durch diese AGB
ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für
Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach
dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend
gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass die Agentur
das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter
Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus
technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere
Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in
der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und
den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit
der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der
Kunde deshalb selbst Sorge.
10.5. Für Schäden haftet die Agentur nur dann, wenn die
Agentur oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine
wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den
Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der
Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Agentur
oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich, so ist die Haftung der Agentur auf solche
typische Schäden begrenzt, die für die Agentur zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise
voraussehbar waren. Für technische Ausfälle, die eine
Darstellung im Internet für eine absehbare Zeit verhindern,
übernimmt die Agentur keine Haftung. Die Haftung der
Agentur wegen zugesicherter Eigenschaften, bei
Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher
Vorschriften bleibt unberührt. Der Kunde verpflichtet sich,
der Agentur im Innenverhältnis von allen etwaigen
Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen
Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von
diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies
gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und
Wettbewerbsrechtsverletzungen.
10.6. Soweit die Agentur für den Kunden oder im Auftrag des
Kunden für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt
sie dem Kunden ein nichtausschließliches Nutzungsrecht an
den erstellten Seiten für die Dauer des
Vertragsverhältnisses.
11. Schlussbestimmungen
11.1.
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen
berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der
Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die Agentur ist auch
berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.